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Darf ich meinen Baum fällen?

In den meisten Städten in Deutschland bedarf die Fällung ausgewachsener Bäume einer Genehmigung vom zuständigen Amt. Dies wird in der entsprechenden Baumschutzsatzung festgehalten.

Fast alle Städte im Rhein-Erft-Kreis haben eine Baumschutzsatzung und wenn Sie einen Baum fällen oder stark zurückschneiden möchten, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst einmal darüber informieren, was erlaubt ist und was nicht.

Über die folgenden Links gelangen Sie zur Baumschutzsatzung für Ihre Stadt, in der zu lesen ist, welche Bäume genehmigungsfrei oder -pflichtig sind und wo Sie eine Genehmigung beantragen können.

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